Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen

Garantiebedingen sind zum schnelleren Auffinden farblich unterlegt.

Nobleglass GmbH & Co. KG,Spinnereiinsel 3a, D-83059 Kolbermoor (01.12/2016)

1. Geltungsbereich

1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten, insbesondere die Steinschlag Reparatur von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben der folgenden Bedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen hiermit ausdrücklich anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und anderer, eigener oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn NOBLEGLASS GMBH & CO. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gewerblich tätigen Personen und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Regelungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen getroffen werden

2. Werkvertragabschluss

1. Die Angebote von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG oder die Erbringung der Leistung durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Leistungsfristen und -termine, Gefahrübergang

1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde NOBLEGLASS GMBH & CO. KG alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG liegende und von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden NOBLEGLASS GMBH & CO. KG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als eine Woche, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Sofern NOBLEGLASS GMBH & CO. KG für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist NOBLEGLASS GMBH & CO. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit NOBLEGLASS GMBH & CO. KG von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn NOBLEGLASS GMBH & CO. KG die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird NOBLEGLASS GMBH & CO. KG den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.

4. Hat der Kunde die Verzögerung zu vertreten, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4. Abnahme der Leistungen

1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmemöglichkeit nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

2. Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10 gelten – ausgeschlossen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Not-Verglasung

1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Jede Rechnung ist sofort nach Erbringung der Leistung durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

4. Bei einer Not-Verglasung wird der hierfür an NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gezahlte Betrag bei einer anschließend innerhalb von 14 Tagen durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG vorgenommenen Neuverglasung von dieser Rechnung abgezogen.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG. Für die laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der NOBLEGLASS GMBH & CO. KG zustehenden Saldoforderung.

2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ab; NOBLEGLASS GMBH & CO. KG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen NOBLEGLASS GMBH & CO. KG und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 5 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an NOBLEGLASS GMBH & CO. KG abgetretenen Forderungen als Treuhänder für NOBLEGLASS GMBH & CO. KG im eigenen Namen einzuziehen. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber NOBLEGLASS GMBH & CO. KG in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist NOBLEGLASS GMBH & CO. KG berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

3. Der Kunde wird NOBLEGLASS GMBH & CO. KG jederzeit alle gewünschten Informationen über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an NOBLEGLASS GMBH & CO. KG abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen NOBLEGLASS GMBH & CO. KG anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

5. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber NOBLEGLASS GMBH & CO. KG in Verzug und tritt NOBLEGLASS GMBH & CO. KG vom Vertrag zurück, so kann NOBLEGLASS GMBH & CO. KG unbeschadet sonstiger Rechte die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde NOBLEGLASS GMBH & CO. KG oder den Beauftragten von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG sofort Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte gewähren und diese herausgeben.

7. Beschaffenheit der Ware Gewährleistung bei Montage und Lieferung

1. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, und Merkmale der Produkte und Dienstleistungen.

2. Angaben in sonstigen, dem Kunden von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG überlassenen, Informationsmaterial sowie Produkt beschreibende Angaben sind unter keinen Umständen als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistung zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Bei jeder Mängelrüge steht NOBLEGLASS GMBH & CO. KG das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde NOBLEGLASS GMBH & CO. KG die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

4. Mängel wird NOBLEGLASS GMBH & CO. KG nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache sowie unter Umständen deren Installation beseitigen.

5. Der Kunde wird NOBLEGLASS GMBH & CO. KG die für die Nachbesserung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn NOBLEGLASS GMBH & CO. KG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an NOBLEGLASS GMBH & CO. KG den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

6. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG zu vertreten sind.

7. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat NOBLEGLASS GMBH & CO. KG sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei NOBLEGLASS GMBH & CO. KG durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.

8. Die Verjährungsfrist für Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Kunden. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

9. Für Lieferungen im sogenannten Streckengeschäft muss der Besteller/Kunde ein ausreichendes Depot für die sichere Möglichkeit der Anlieferung im Nachtsprung haben. Der Besteller/Kunde liefert NOBLEGLASS GMBH & CO. KG dazu eine Skizze mit einer eindeutigen Beschreibung der Lage und der Zugangsmöglichkeiten des Depots.

10. Bei Lieferungen im sogenannten Streckengeschäft geht die Gefahr mit dem Verladen durch den Transporteur der Ware auf den Besteller/Kunden über, wunschgemäß schließt NOBLEGLASS GMBH & CO. KG eine Transportversicherung auf Kosten des Bestellers/Kunden ab.

11. Der Besteller/Kunde muss NOBLEGLASS GMBH & CO. KG bis spätestens 10:00 Uhr Vormittag des Anlieferungstages etwaige Beschädigungen der gelieferten Ware anzeigen. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG wir die Mängelrüge an den Transporteur weiterleiten. Die gerügte Ware wird im nächsten Nachtsprung vom Transporteur wieder abgeholt. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG übermittelt dem Besteller/Kunden hierzu ein Rückholformular, das der Besteller/Kunde deutlich sichtbar an der gerügten Ware anbringen muss.

12. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG erstellt für die gerügte Ware eine Gutschrift.

13. Nicht gerügte Ware kann innerhalb 21 Tagen wieder zurückgegeben werden.

14. Nicht gerügte Ware wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 41,65 € für jedes Einzelteil innerhalb der 21 Tagesfrist zurückgenommen.

15. Spätere Rückgaben kann NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ablehnen.

16. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG bestätigt die vom Besteller/Kunden im Bestell Tool aufgegebene Ware. Für die Richtigkeit der Bestellung haftet der Besteller/Kunde, NOBLEGLASS GMBH & CO. KG haftet nur dann für die Richtigkeit der bestellten Ware, wenn NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ausdrücklich schriftlich bestätigt hat, dass die Bestimmung der Beschaffenheit Ware in Bezug auf Baujahr, Tönung und Anbauteile von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG selbst vorgenommen wurde.

8. Gewährleistung

1. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen NOBLEGLASS GMBH & CO. KG mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG erstattet in diesem Fall etwaige bezahlte Kosten der Steinschlagreparatur an denjenigen, der Steinschlagreparatur bezahlt hat.

2. Die Abnahme der Steinschlag Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

9. Haftung und Schadensersatz

1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG für Schadensersatz wie folgt beschränkt: NOBLEGLASS GMBH & CO. KG haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; NOBLEGLASS GMBH & CO. KG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der NOBLEGLASS GMBH & CO. KG Partner Werkstatt oder bei NOBLEGLASS GMBH & CO. KG selbst ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türverkleidung innen o.ä.), für die NOBLEGLASS GMBH & CO. KG keine Haftung übernimmt, wenn NOBLEGLASS GMBH & CO. KG die Montage vornimmt.

3. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.

4. Liefert NOBLEGLASS GMBH & CO. KG im Rahmen eines Liefergeschäfts nachweislich an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,– als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist NOBLEGLASS GMBH & CO. KG nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

10. Garantiebedingungen

1. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

2. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 10.3 bis 10.8 folgendes.
I) 12 Jahre Dichtigkeitsgarantie – die Dichtigkeit der Montage der von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG erneuerten Fahrzeugverglasung, sowie
II) 12 Jahre Garantie auf die Haltbarkeit der Steinschlag Reparatur der Fahrzeugverglasung.
Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Steinschlagreparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
III) Glasbruch ohne Fremdkörpereinwirkung ist ebenso für den Zeittraum von 12 Jahren durch die Garantie abgedeckt.

3. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.

4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde NOBLEGLASS GMBH & CO. KG einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Steinschlagreparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG bzw. die NOBLEGLASS GMBH & CO. KG Partnerbetriebe. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt NOBLEGLASS GMBH & CO. KG die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinaus gehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und/oder Fahrtkosten verlangen.

5. Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei NOBLEGLASS GMBH & CO. KG oder einem der NOBLEGLASS GMBH & CO. KG Partnerbetriebe schriftlich geltend zu machen.

6. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von NOBLEGLASS GMBH & CO. KG nicht zu vertreten sind.

7. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.

8. Diese Garantie gilt gegenüber dem Fahrzeug. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch NOBLEGLASS GMBH & CO. KG an einen Dritten veräußert, so geht diese Garantie an den Dritten über.

11. Allgemeine Bestimmungen und Datenschutz

1. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zur Auftragsabwicklung. Ferner werden Listen mäßige Kundendaten (Name, Anschrift Kfz Daten) nur für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber NOBLEGLASS GMBH & CO. KG zu widersprechen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Rosenheim, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. NOBLEGLASS GMBH & CO. KG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.